Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 19 U 126/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15214
OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 19 U 126/10 (https://dejure.org/2011,15214)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.2011 - 19 U 126/10 (https://dejure.org/2011,15214)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. März 2011 - 19 U 126/10 (https://dejure.org/2011,15214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB
    Aufklärungspflicht der Bank über Rückvergütungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz besteht bei pflichtwidrig unterlassener Aufklärung i.R.e. Anlageberatungsvertrages; Aufklärung der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Aufklärung der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 19 U 126/10
    25 Dabei liegen Rückvergütungen vor, wenn offen ausgewiesene Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Fondsgesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken ganz oder teilweise an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass die Bank ein für den Kunden nicht erkennbares Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH, Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 338/08, Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, Urt. v. 19.12.2006, XI ZR 56/05, jeweils zit. nach juris).

    Werden Vertriebsprovisionen im Verkaufsprospekt als Kosten der Eigenkapitalbeschaffung dem Inhalt und der Höhe nach korrekt ausgewiesen und ist die beratende Bank als Empfängerin dieser Provision ausdrücklich genannt, handelt es sich nicht um versteckte Rückvergütungen (BGH, Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 338/08, zit. nach juris).

    Auf die so ausgewiesene Provision muss ein Anleger nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen werden, wenn er den Verkaufsprospekt so rechtzeitig vor seiner Anlageentscheidung erhalten hat, dass er sich mit seinem Inhalt vertraut machen konnte (BGH, Urt. v. 25.09.2007, XI ZR 320/06; Urt. v. 27.10.2009, a.a.O., jeweils zit. nach juris).

    Zwar kann eine Bank ihre Pflicht zur Aufklärung des Anlegers über die ihr zufließende Provision auch in der Weise erfüllen, dass sie dem Anleger den Fondsprospekt, der die Provision dem Inhalt und der Höhe nach korrekt ausweist, so rechtzeitig übergibt, dass er sich mit dem Inhalt vertraut machen kann (BGH, Urt. v. 27.10.2009, a.a.O.).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 19 U 126/10
    25 Dabei liegen Rückvergütungen vor, wenn offen ausgewiesene Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Fondsgesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken ganz oder teilweise an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass die Bank ein für den Kunden nicht erkennbares Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH, Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 338/08, Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, Urt. v. 19.12.2006, XI ZR 56/05, jeweils zit. nach juris).

    Diese Vermutung gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (BGH, Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, zit. nach juris).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 19 U 126/10
    Aufzuklären ist der Anleger dabei nicht nur über das Ob der Rückvergütung, sondern auch über die Höhe (BGH, Urt. 19.12.2006, XI ZR 56/05, zit. nach juris).

    25 Dabei liegen Rückvergütungen vor, wenn offen ausgewiesene Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Fondsgesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken ganz oder teilweise an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass die Bank ein für den Kunden nicht erkennbares Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH, Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 338/08, Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, Urt. v. 19.12.2006, XI ZR 56/05, jeweils zit. nach juris).

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 19 U 126/10
    Auf die so ausgewiesene Provision muss ein Anleger nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen werden, wenn er den Verkaufsprospekt so rechtzeitig vor seiner Anlageentscheidung erhalten hat, dass er sich mit seinem Inhalt vertraut machen konnte (BGH, Urt. v. 25.09.2007, XI ZR 320/06; Urt. v. 27.10.2009, a.a.O., jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 19 U 126/10
    Demgemäß muss der von seiner Bank bezüglich einer Geldanlage beratende Kunde nicht damit rechnen, dass die Bank bei der Anlageberatung eigene Interessen verfolgt, weil sie etwa wie ein freier Anlageberater ein unabhängiges eigenes Provisionsinteresse gegenüber dem jeweiligen Fondsanbieter hat (BGH, Urt. v. 15.04.2010, III ZR 196/09, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 14 U 98/08

    Aufklärungspflicht der Bank über Provisionen bei Beteiligung an Medienfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 19 U 126/10
    Mit Rücksicht darauf, dass es dem Kläger bei der Anlage auf Steuerersparnisse und Sicherheit ankam, kann ein über 2% hinaus gehender entgangener Anlagezins nicht festgestellt werden (OLG Frankfurt, Urt. v. 20.10.2009, 14 U 98/08, zitiert nach Juris).
  • OLG Oldenburg, 11.09.2009 - 11 U 75/08

    Pflicht des Anlageberaters zur Offenbarung einer Vergütung von weniger als 15 %

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 19 U 126/10
    Zudem fehle es am Verschulden entsprechend den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Dresden (Urt. v. 24.07.2009, 8 U 1240/08, zit. nach juris) und Oldenburg (Urt. v. 11.09.2009, 11 U 75/08, zit. nach juris).
  • OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08

    Rückvergütung; Innenprovision

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 19 U 126/10
    Zudem fehle es am Verschulden entsprechend den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Dresden (Urt. v. 24.07.2009, 8 U 1240/08, zit. nach juris) und Oldenburg (Urt. v. 11.09.2009, 11 U 75/08, zit. nach juris).
  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 19 U 126/10
    Ein solcher Zinsschaden ist hinreichend dargelegt; er ergibt sich typischerweise daraus, dass das angelegte Eigenkapital erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (BGH, Urt. v. 04.12.1991, II ZR 141/90, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 88/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über erhaltene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 19 U 126/10
    Selbst wenn man annimmt, dass die Bank ihre Leistungen nicht kostenlos erbringt, erschließt sich ihrem Kunden aber regelmäßig nicht ohne weiteres, ob dies durch eine direkte Vergütung für jeden einzelnen Geschäftsvorgang oder im Rahmen einer Mischkalkulation unter Berücksichtigung ihrer Einkünfte aus sonstigen Bankgeschäften erfolgt (OLG Karlsruhe, Urt. v. 07.05.2010, 17 U 88/09, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2012 - 23 U 166/11

    Anlageberatung: Haftung für Verschweigen von Rückvergütungen bei Beitritt zu

    Auch wenn für den Anleger bei der Anlageentscheidung die Steuerersparnis, die Renditechancen und das Sicherungskonzept im Vordergrund standen, ergibt sich nicht, dass die nicht thematisierte Rückvergütung bedeutungslos war (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt.v.16.03.2010 - 19 U 126/10 -).
  • OLG Frankfurt, 11.10.2013 - 10 U 113/12

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Anders als in den vom OLG Frankfurt am Main mit Urteilen vom 20.10.2009 - Az.:19 U 98/08, 30.6.2010 - Az.: 19 U 2/10, 16.3.2011 - Az.: 19 U 126/10 oder vom 6.11.2012 - Az.: 10 U 222/11 entschiedenen Fällen kann deshalb vorliegend auch kein Zinsertrag von 2 % jährlich geschätzt werden.
  • OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 23 U 119/11

    Fehlerhafte Anlageberatung bei Beitritt zum Medienfonds (hier: Verschweigen von

    Das Landgericht zitiert hier zu Recht den 19.Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main, der im Urteil vom 16.03.2010 - 19 U 126/10 - für den dortigen ähnlich gelagerten Fall ausgeführt hat:.
  • OLG Frankfurt, 10.10.2013 - 15 U 256/11

    Fehlerhafte Anlageberatung bei einem Medienfonds; Schätzung des entgangenen

    In Ermangelung einer näheren (konkreten) Darlegung des Klägers schätzt der Senat daher für den Zeitraum zwischen dem 2. Februar 2006 und Rechtshängigkeit den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit einem anderen Anlagegeschäft zu erzielenden Gewinn auf 2 % p. a. (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.12.2010 - 19 U 107/10, juris; Urteil vom 16.03.2011 - 19 U 126/10, juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, NJW 2012, 2427, 2433).
  • LG Dortmund, 04.07.2014 - 3 O 344/13

    Rückzahlung einer Fondseinlage nebst Agio und Ersatz entgangener Anlagezinsen

    Die Bank hat ungefragt - im Gegensatz zu einem freien Anlageberater - sowohl hinsichtlich des Ob als auch der konkreten Höhe der Rückvergütung zu informieren (BGH, Urt. v. 19.12.2006 - XI ZR 56/05 Rn. 22; BGH, Beschl. v. 09.03.2011 - XI ZR 191/10; BGH, Urt. v. 16.03.2011 - 19 U 126/10, BeckRS 2011, 10187; BGH, Urt. v. 26.02.2013 - XI ZR 498/11).
  • LG Dortmund, 27.06.2014 - 3 O 91/13

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten in der

    Die Bank hat ungefragt - im Gegensatz zu einem freien Anlageberater - sowohl hinsichtlich des Ob als auch über die konkrete Höhe der Rückvergütung zu informieren (BGH, Urt. v. 19.12.2006 - XI ZR 56/05 Rn. 22; BGH, Beschl. v. 09.03.2011 - XI ZR 191/10; BGH, Urt. v. 16.03.2011 - 19 U 126/10, BeckRS 2011, 10187; BGH, Urt. v. 26.02.2013 - XI ZR 498/11).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2014 - 10 U 199/12

    Unterlassene Aufklärung über Rückvergütung bei Zeichnung einer Beteiligung an

    Anders als in den vom OLG Frankfurt am Main mit Urteilen vom 20.10.2009 - Az.:19 U 98/08, 30.6.2010 - Az.: 19 U 2/10, 16.3.2011 - Az.: 19 U 126/10 oder vom 6.11.2012 - Az.: 10 U 222/11 entschiedenen Fällen kann deshalb vorliegend auch kein Zinsertrag von 2 % jährlich geschätzt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht